Was soll das EU-Programm »EU4Health«?

Nur wenige Geschäfte durften während der Corona-Pandemie geöffnet bleiben. Ein Angestellter eines Lebens­mit­tel­ge­schäfts und ein Kunde tragen Gesichts­masken während der Hochphase der Pandemie in Brüssel. Foto: Lukasz Kobus / EU

Was soll das EU-Programm »EU4Health«?

Nächste Woche berät das EU-Parlament über Strategien für ein besseres Gesund­heits­wesen in Europa. Zuvor wird Bundes­kanz­lerin Angela Merkel im Plenum die Priori­täten des deutschen Ratsvor­sitzes vorstellen. Die Plenar­tagung findet von Mittwoch (8. Juli) bis Freitag statt.

Der Ausbruch des Corona­virus hat deutlich gemacht, dass die EU-Länder in Krisen­zeiten besser zusam­men­ar­beiten müssen. Deshalb debat­tieren die Abgeord­neten über Verbes­se­rungs­mög­lich­keiten in der Gesund­heits­po­litik, die durch die Covid-19-Krise zutage getreten sind, und darüber, wie man die Gesund­heits­systeme ausge­reifter auf künftige Heraus­for­de­rungen vorbe­reiten kann.

In einer Entschließung zum Aufbauplan forderte das Parlament bereits im Mai die Schaffung eines neuen eigen­stän­digen europäi­schen Gesund­heits­pro­gramms. Als Reaktion darauf schlug die Kommission vor, 9,4 Milli­arden Euro aus dem langfris­tigen Haushalt 2021–2027 in ein neues EU-Gesund­heits­pro­gramm mit dem Namen »EU4Health« zu inves­tieren. Damit sollen durch die Pandemie aufge­deckte Lücken geschlossen, die Krisen­ma­nage­ment­ka­pa­zi­täten der EU verbessert sowie Innova­tionen und Inves­ti­tionen im Gesund­heits­sektor gefördert werden.

Fragen und Antworten zu »EU4Health«

Worum handelt es sich bei dem neuen Programm EU4Health und wie wird das Programm zur Verbes­serung der Gesund­heits­systeme in der EU beitragen?

EU4Health wird einen wesent­lichen Beitrag zur Erholung nach der COVID-19-Krise leisten, indem das Programm die Gesundheit der EU-Bevöl­kerung verbessert, die Belast­barkeit der Gesund­heits­systeme stärkt und Innova­tionen im Gesund­heits­sektor fördert. Mit dem neuen Programm werden auch durch die COVID-19-Krise aufge­deckte Lücken geschlossen, und es wird sicher­ge­stellt, dass die Gesund­heits­systeme der EU für neue künftige Gesund­heits­ge­fahren ausrei­chend gerüstet sind.

Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass die Vorsorge und die Fähigkeit der EU, wirksam auf große grenz­über­schrei­tende Gesund­heits­ge­fahren zu reagieren, erheblich verbessert werden müssen.

Die zyprio­tische Politi­kerin Stella Kyria­kides übernahm in der EU-Kommission von der Leyen am 1. Dezember 2019 das Amt der Kommis­sarin für Gesundheit. Fotograf: Adam Berry / EU

Sie hat insbe­sondere gezeigt, was die EU braucht:

• eine bessere Koordi­nierung zwischen den Mitglied­staaten während einer Gesundheitskrise;

• eine Stärkung der Kapazi­täten auf EU-Ebene zur Vorbe­reitung auf und Bekämpfung von Gesund­heits­krisen und

• mehr Inves­ti­tionen in die Gesund­heits­systeme, um sicher­zu­stellen, dass diese für die Heraus­for­de­rungen von morgen gerüstet sind.

Mit dem Programm EU4Health wird es der EU möglich sein:

• in die Bildung von Reserven medizi­ni­scher Versor­gungs­güter für den Krisenfall zu investieren;

• eine Reserve an Gesund­heits­per­sonal und Experten zu schaffen, die mobili­siert werden kann, um Gesund­heits­krisen in der gesamten EU zu verhindern oder darauf zu reagieren;

• Gesund­heits­fach­kräfte für den Einsatz in der gesamten EU zu schulen;

• die Überwa­chung von Gesund­heits­ge­fahren zu verstärken und

• die Belast­barkeit der Gesund­heits­systeme zu steigern, um bessere Gesund­heits­er­geb­nisse für alle zu gewährleisten.

Damit erhält die EU eine größere Zahl von Instru­menten, um sowohl bei der Vorsorge für Krisen als auch bei ihrer Bewäl­tigung rasch, entschlossen und in Abstimmung mit den Mitglied­staaten tätig zu werden und das Funktio­nieren und die Leistung der Gesund­heits­systeme in der EU insgesamt zu verbessern.

Welche Haupt­ziele werden mit dem Programm EU4Health verfolgt?

Das Programm EU4Health hat drei allge­meine Ziele:

1. den Schutz der Menschen in der EU vor schweren grenz­über­schrei­tenden Gesund­heits­ge­fahren und die Verbes­serung der Krisenmanagementkapazität;

2. die Verfüg­barkeit und Erschwing­lichkeit von Arznei­mitteln, Medizin­pro­dukten und anderen krisen­re­le­vanten Produkten und die Förderung von Innovationen;

3. die Stärkung der Gesund­heits­systeme und des Personals im Gesund­heits­wesen, auch durch Inves­ti­tionen in die öffent­liche Gesundheit, z.B. über Programme zur Gesund­heits­för­derung und Krank­heits­prä­vention und zur Verbes­serung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung.

Neben der Krisen­vor­sorge und der Krisen­re­aktion wird das Programm EU4Health auch andere wichtige langfristige Heraus­for­de­rungen für die Gesund­heits­systeme angehen, insbesondere:

• Ungleich­heiten beim Gesund­heits­status von Bevöl­ke­rungs­gruppen, Ländern und Regionen sowie Zugang zu hochwer­tiger und bezahl­barer Gesund­heits­vor­sorge und Heilbehandlung;

• Belastung durch nicht übertragbare Krank­heiten, insbe­sondere Krebs, psychische Beein­träch­ti­gungen, seltene Krank­heiten und Risiken im Zusam­menhang mit Gesundheitsfaktoren;

• ungleiche Verteilung der Kapazi­täten der Gesundheitssysteme;

• Hinder­nisse für die breite Einführung und optimale Nutzung digitaler Innova­tionen sowie deren Umsetzung in größerem Maßstab;

• zuneh­mende Gesund­heits­be­lastung durch Umwelt­schäden und Umwelt­ver­schmutzung, die insbe­sondere die Luft‑, Wasser- und Boden­qua­lität beein­träch­tigen, sowie durch demogra­fische Veränderungen.

Wie ist die Mittel­aus­stattung im Rahmen des Programms EU4Health und wie werden die Gelder verwendet?

Die Kommission schlägt vor, im Rahmen des Programms EU4Health 9,4 Mrd. EUR in die Stärkung der Gesund­heits­systeme zu inves­tieren, wohin­gegen für den vorhe­rigen Vorschlag der Kommission für eine Kompo­nente Gesundheit im Rahmen des Europäi­schen Sozial­fonds Plus 413 Mio. EUR vorge­sehen waren. Die Finan­zierung wird zum Teil aus dem EU-Haushalt (1,7 Mrd. EUR) erfolgen und zum Teil über externe zweck­ge­bundene Einnahmen aus Mittel­auf­nahmen der Union gemäß der Verordnung über das EU-Aufbau­in­strument (7,7 Mrd. EUR). Für keines der im Programm genannten Ziele wird es eine Vorab­zu­weisung geben. Die Verteilung der Mittel wird im Verlauf der Durch­führung des Programms EU4Health vereinbart.

In den einzelnen Programm­be­reichen können künftig verschiedene Arten von Maßnahmen finan­ziert werden. Hierzu zählen unter anderem:

• länder­spe­zi­fische maßge­schnei­derte Unter­stützung und Beratung für Länder oder Länder­gruppen mit dem größten Bedarf durch Partner­schaften, fachliche Beratung, gegen­seitige Unter­stützung usw.;

• Schulungs- und Austausch­pro­gramme für Arzt- und Pflegepersonal;

• neue Mecha­nismen, z.B. für die Beschaffung von Waren und Dienst­leis­tungen, die für die Prävention von Gesund­heits­krisen und das Krisen­ma­nagement erfor­derlich sind;

• Audits, beispiels­weise der Vorkeh­rungen der Mitglied­staaten in den Bereichen Vorsorge und Reaktion (etwa Krisen­ma­nagement, antimi­kro­bielle Resistenz, Impfung), zur Gewähr­leistung der Wirksamkeit;

• klinische Prüfungen zur Beschleu­nigung der Entwicklung und Zulassung innova­tiver, sicherer und wirksamer Arznei­mittel und Impfstoffe sowie des Zugangs dazu;

• grenz­über­grei­fende Zusam­men­arbeit und Partner­schaften, auch in grenz­über­grei­fenden Regionen, mit Blick auf die Weitergabe und Skalierung innova­tiver Lösungen, einschließlich digitaler Lösungen, beispiels­weise über die Europäi­schen Referenz­netz­werke (ERN);

• Einrichtung und Koordi­nierung von Referenz­la­bo­ra­torien der Union sowie von Exzellenzzentren;

• Inves­ti­tionen in Vorfeld­pro­jekte für Initia­tiven mit hohem Mehrwert und in kritische Gesundheitsinfrastrukturen;

• Aufbau, Betrieb und Wartung der digitalen Diensteinfrastruktur;

• Analy­se­tä­tig­keiten wie Studien, Daten­er­hebung und Benchmarking.

In Anhang I des Vorschlags für das Programm EU4Health ist eine vollständige Liste möglicher Maßnahmen enthalten.

Was kann das neue Programm hinsichtlich nicht übertrag­barer Krank­heiten wie Krebs bewirken?

Nicht übertragbare Krank­heiten und Lebensstil-Erkran­kungen gehören zu den größten Heraus­for­de­rungen, vor denen die Gesund­heits­systeme der EU stehen. Nicht übertragbare Krank­heiten wie Herz-Kreislauf-Erkran­kungen, Krebs, chronische Atemwegs­er­kran­kungen und Diabetes sind die Haupt­ur­sachen für Behin­derung, schlechten Gesund­heits­zu­stand, gesund­heits­be­dingte Verrentung und vorzeitige Todes­fälle in der Union, was erheb­liche soziale und wirtschaft­liche Folgen hat.

Um die Folgen nicht übertrag­barer Krank­heiten für den Einzelnen und die Gesell­schaft in der Union zu verringern und die Frühsterb­lichkeit aufgrund von nicht übertrag­baren Krank­heiten bis 2030 um ein Drittel zu reduzieren, ist die Konzen­tration auf die Prävention, gepaart mit Bemühungen zur Stärkung der Gesund­heits­systeme, von entschei­dender Bedeutung. EU4Health wird Programme der Mitglied­staaten zur Prävention von Krank­heiten (einschließlich Früherkennung und Frühdia­gnose) und zur Gesund­heits­för­derung unterstützen.

Die EU-Referenz­netz­werke (ERN) für seltene Krank­heiten mit geringer Prävalenz und für komplexe Krank­heiten werden auf weitere seltene nicht übertragbare Krank­heiten sowie Infek­ti­ons­krank­heiten ausge­weitet, sodass nicht die Patienten reisen müssen, sondern medizi­ni­sches Wissen und Expertise zu ihnen gebracht werden.

Wann werden die EU4Health-Mittel zur Verfügung stehen? Reagiert das Programm auf die derzeitige Coronavirus-Krise?

Das Programm EU4Health erstreckt sich auf den Zeitraum 2021–2027. Es berück­sichtigt die bishe­rigen Erfah­rungen und die durch die Krise aufge­deckten Lücken und wird struk­tu­relle Verän­de­rungen herbei­führen, um die EU besser auf weitere Heraus­for­de­rungen im Gesund­heits­be­reich vorzu­be­reiten. Nachdem die Mitglied­staaten und das Europäische Parlament den Vorschlag angenommen haben, sollen ab dem 1. Januar 2021 spezi­fische Maßnahmen im Rahmen von EU4Health einge­leitet werden. Der Maßnah­men­schwer­punkt wird auf den ersten Jahren der Programm­laufzeit liegen, insbe­sondere auf dem Krisenmanagement.

Bleibt die Zustän­digkeit der Mitglied­staaten im Gesund­heits­wesen von EU4Health unangetastet?

Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass in Krisen­zeiten eine bessere Koordi­nierung und Zusam­men­arbeit zwischen den EU-Mitglied­staaten erfor­derlich ist. EU4Health wird mit den Mitglied­staaten zusam­men­ar­beiten, wobei die Aufteilung der Zustän­dig­keiten in der Gesund­heits­po­litik gemäß Artikel 168 des Vertrags über die Arbeits­weise der Europäi­schen Union (AEUV) beachtet und auf bestehende Koope­ra­ti­ons­me­cha­nismen zurück­ge­griffen wird; dabei liegt der Schwer­punkt auf strate­gi­schen und grenz­über­grei­fenden Aspekten. Gemäß Artikel 168 AEUV ergänzt und unter­stützt die Union die Gesund­heits­po­litik auf natio­naler Ebene, fördert die Zusam­men­arbeit zwischen den Mitglied­staaten und die Koordi­nierung ihrer Programme. Dies sollte unter voller Achtung der Zustän­dig­keiten der Mitglied­staaten für die Festlegung ihrer jewei­ligen Gesund­heits­po­litik sowie für die Organi­sation des Gesund­heits­wesens und die medizi­nische Versorgung erfolgen.

Wie wird das Programm EU4Health durch­ge­führt und welche Rolle werden die EU-Agenturen spielen?

EU4Health wird von den Mitglied­staaten, von Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tionen und inter­na­tio­nalen Organi­sa­tionen durch­ge­führt, die EU-Mittel in Form von Finanz­hilfen, Preis­geldern und öffent­lichen Aufträgen sowie im Wege der indirekten Mittel­ver­waltung durch die Europäische Kommission und die Exeku­tiv­agen­turen der EU beantragen können.

Eine Schlüs­sel­rolle bei der Abwehr schwer­wie­gender grenz­über­schrei­tender Gesund­heits­ge­fahren und Pandemien – sowohl bei der Prävention als auch beim Krisen­ma­nagement – kommt den EU-Agenturen, dem Europäi­schen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krank­heiten (ECDC), der Europäi­schen Arznei­mittel-Agentur (EMA), der Europäi­schen Behörde für Lebens­mit­tel­si­cherheit (EFSA) und der Europäi­schen Chemi­ka­li­en­agentur (ECHA) zu. Die Programm­maß­nahmen werden die Arbeit dieser EU-Agenturen ergänzen und stärken.

Wird die Kommission weiterhin aus dem Europäi­schen Sozial­fonds Plus und anderen EU-Fonds Mittel für das Gesund­heits­wesen bereitstellen?

Mit der Annahme des Programms EU4Health passt die Kommission ihren Vorschlag für den Europäi­schen Sozial­fonds Plus (ESF+) an und integriert dessen Kompo­nente »Gesundheit« vollständig in das Programm EU4Health.

Es gab nie zuvor ein ambitio­nier­teres Gesund­heits­pro­gramm als EU4Health, und doch werden im nächsten langfris­tigen Haushalt auch über andere Finan­zie­rungs­in­stru­mente, die Synergien mit EU4Health nutzen, wichtige Inves­ti­tionen in die Gesundheit getätigt werden:

• Aus dem Europäi­schen Sozial­fonds Plus (ESF+) werden benach­tei­ligte Gruppen beim Zugang zur Gesund­heits­ver­sorgung unterstützt;

• aus dem Europäi­schen Fonds für regionale Entwicklung wird die regionale Gesund­heits­in­fra­struktur verbessert;

• aus dem Programm »Horizont Europa« werden Forschung und Innovation im Gesund­heits­be­reich gefördert;

• im Rahmen von rescEU wird medizi­ni­sches Notfall­ma­terial bevor­ratet und

• im Rahmen des Programms »Digitales Europa« wird die digitale Infra­struktur geschaffen, die für digitale Gesund­heits­in­stru­mente benötigt wird.

Entscheidend für den Erfolg werden programm­über­grei­fendes Arbeiten und eine gemeinsame Zielsetzung in den einzelnen Politik­be­reichen sein.

Was ist der Unter­schied zwischen der Bevor­ratung im Rahmen von EU4Health und dem rescEU-Kapazitätsprogramm?

Das Katastro­phen­schutz­ver­fahren der Union wird eine rasche Reaktion ermög­lichen und sich auf die direkten Krisen­re­ak­ti­ons­ka­pa­zi­täten konzen­trieren; das Programm EU4Health wird die strate­gische Bevor­ratung von medizi­ni­schem Material für eine länger­fristige Nutzung sowie weitere strate­gische Reserven beinhalten. Dazu gehören eine Reserve an ärztlichem, pflege­ri­schem und Hilfs­per­sonal, das im Krisenfall mobili­siert werden kann, und ein Gesund­heits­not­fallteam der Union, das sich aus Experten zusam­men­setzt, die bei der Bewertung und Reakti­ons­ko­or­di­nierung in Anspruch genommen werden können.

Wie wird das Programm Forschung und Innovation unterstützen?

EU4Health wird eng mit dem wichtigsten Forschungs- und Innova­ti­ons­pro­gramm der Europäi­schen Kommission, Horizont Europa, zusam­men­ar­beiten, zu dem auch das Cluster »Gesundheit« gehört. Im Rahmen von Horizont Europa werden Forschung und Innovation zu Themen finan­ziert werden wie gute Gesundheit in allen Lebens­phasen; ökolo­gische und soziale Gesund­heits­fak­toren; nicht übertragbare und seltene Krank­heiten; Infek­ti­ons­krank­heiten; Instru­mente, Techno­logien und digitale Lösungen für Gesund­heits­ver­sorgung, Pflege und Gesund­heits­systeme. Dazu gehört auch ein Forschungs­auftrag zu Krebs­er­kran­kungen, die zu den obersten Priori­täten der Kommission in der Gesund­heits­po­litik zählen. Das Programm EU4Health wird dazu beitragen, dass die Forschungs­er­geb­nisse bestmöglich verwendet werden und die Einführung, das Wachstum und die Verbreitung von Gesund­heits­in­no­va­tionen in den Gesund­heits­sys­temen und in der klini­schen Praxis erleichtert werden.

Bildquelle: Die zyprio­tische Politi­kerin Stella Kyria­kides übernahm in der EU-Kommission von der Leyen am 1. Dezember 2019 das Amt der Kommis­sarin für Gesundheit. Fotograf: Adam Berry / EU

Bildquelle: Nur wenige Geschäfte durften während der Corona-Pandemie geöffnet bleiben. Ein Angestellter eines Lebens­mit­tel­ge­schäfts und ein Kunde tragen Gesichts­masken während der Hochphase der Pandemie in Brüssel. Foto: Lukasz Kobus / EU