Schwerpunkt Psychologie
Psychotherapie bezeichnet allgemein die „gezielte professionelle Behandlung seelischer (psychischer) Störungen oder psychisch bedingter körperlicher Störungen mit psychologischen Mitteln“. Die dabei angewandten Verfahren, Methoden und Konzepte sind durch verschiedene Psychotherapieschulen geprägt. Die Ausübung von Psychotherapie ist in Deutschland rechtlich geregelt und darf nur von Ärzten mit entsprechender Zusatzqualifikation, von „Psychologischen Psychotherapeuten“ (d. h. Psychologen mit psychotherapeutischer Ausbildung und Approbation) sowie von Heilpraktikern mit psychotherapeutischer Ausbildung ausgeübt werden. Rechtliche Regelungen des Begriffs Psychotherapie finden sich im Psychotherapeutengesetz und in der Psychotherapie-Richtlinie. Erstattungsfähig sind gegenwärtig die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Psychoanalyse.