Allge­mein­me­dizin

Die Allge­mein­me­dizin beinhaltet die Grund­ver­sorgung aller Patienten mit körper­lichen und seeli­schen Gesund­heits­stö­rungen in der Akut- und Langzeit­ver­sorgung sowie wesent­liche Bereiche der Prävention (Vorsorge) und Rehabi­li­tation. Allge­mein­me­di­ziner sind darauf spezia­li­siert, als erste ärztliche Ansprech­partner bei allen Gesund­heits­pro­blemen zu beraten. Eine der Aufgaben der Allge­mein­me­dizin ist das Erkennen von abwendbar gefähr­lichen Verläufen und diese der entspre­chenden fachärzt­lichen Behandlung zuzuweisen. Ein weiterer Schwer­punkt ist die Behandlung von chronisch Kranken, insbe­sondere die Betreuung von Bluthoch­druck­pa­ti­enten und Diabe­tikern. Für die Famili­en­me­dizin mit oft krisen­haften Famili­en­ge­schichten und bei den daraus entste­henden psycho­so­zialen Konflikten ist der Hausarzt meistens der erste Ansprech­partner. Die Arbeits­grund­lagen der Allge­mein­me­dizin sind eine auf Dauer angelegte Patient-Arzt-Beziehung und die aus dem sozialen Umfeld bereits erkennbare Vorge­schichte des Patienten.